Energieberatung für Wohngebäude

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Energieberatung vor Ort
 

Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie genau das passende Konzept und die passende bauliche und technische Lösung finden. Deshalb ist umfangreiche Beratung unser oberstes Gebot, damit Sie gut informiert entscheiden können.

Die energetische Bilanzierung eines Wohngebäudes erfolgt bei uns gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der DIN 18599.

Unsere technische Ausstattung erlaubt es uns, Ihnen unsere Vorschläge auch optisch über entsprechende 3-D Darstellungen bzw. Grafiken transparent und verständlich zu veranschaulichen.

Die Energieberatung vor Ort stellt die Grundlage für einen Beratungsbericht oder einem iSFP dar, den wir dann gerne mit Ihnen im Detail besprechen und evtl. ein darauf aufbauendes weiteres Vorgehen planen.

 

 

 

 

 

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wir erstellen für Ihre Wohnimmobilie auf Wunsch auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anstelle eines Beratungsberichtes. Dieser ist Voraussetzung für die Ausnutzung interessanter Förderprogramme und erfüllt eine besondere förderkonforme Gestaltung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei- oder Mehrfamilien-hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Sanierung- u. Einsparpotentiale.

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energie-beratungen gefördert. So werden z.B. 80 % des Beratungshonorars (max. 1.300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, max 1.700,- Euro ab drei Wohneinheiten) vom Bafa gefördert.

Bei der tatsächlichen Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten iSFP ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% im Rahmen einer BEG Einzelmaßnahme vielfach möglich.

Energieausweis
 

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen sind Sie gesetzlich verpflichtet einen aktuellen Energieausweis vorzulegen. 

Wir erstellen dazu:

Energieverbrauchsausweise 

Der Verbrauchsausweis reicht jedoch nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Weiter aber auch, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutz-verordnung von 1977 nachgerüstet wurde.

Diese Ausweise ermitteln erstrangig den tatsächlichen Energieverbrauch. Dazu werden die Verbräuche der vergangenen 3 Jahre ausgewertet. Die Gebäudehülle u. Anlagentechnik wird nicht berücksichtigt, was die energetische Aussagekraft minimiert.

Energiebedarfsausweise

(U.a. weil die o.a. Anforderungen nicht erfüllt sind).

Für letztere gilt, dass diese nicht nur Aufschluss über die jeweilige sowie detaillierte Gebäudehülle und die anlagentechnische Ausstattung geben, sondern auch über einen anwender-unabhägigen Energiebedarf infor-mieren.

Daher ist diese Variante aufgrund der aufwendigeren Erstellung (Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes) zwar die kostenintensivere Lösung, jedoch auch eine Ist-Zustandsaufnahme zur Findung und Verdeutlichung einer evtl. angebrachten energieeffizienten Sanierungsmaßnahme.  

Gebäudehülle/ Anlagen-technik  (Heizung)

Die energetische Bilanzierung eines Wohngebäudes als auch eines Nichtwohngebäudes erfolgt bei uns gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab dem 01.01.2024 nur noch nach der DIN 18599.

Selbstverständlich fällt in den Bereich der energetischen Bilanzierung neben weiteren Aspekten wie der Wärmebrückenbetrachtung und dem sommerlichen Wärmeschutz auch die thermische Gebäudehülle, Lüftungs-technik, Heizungs- und Kühlanlagen-technik.

Im Zuge der Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes ermitteln wir anhand Ihrer Planunterlagen zunächst den Verlauf der thermischen Gebäudehülle. Sollten Sie keine aktuellen Bestandspläne mehr besitzen, nehmen wir neben der Gebäudehülle auch gerne die Raumgeometrie mit auf und entwickeln daraus CAD Planunterlagen, die wir einerseits zur energetischen Betracht-ung und zum Nachweis der korrekten bzw. BEG förderkonformen Berechnung erstellen, im Bedarfsfall aber auch gerne zur Aktualisierung Ihrer Gebäudeunterlagen zur Verfügung stellen.

Die Anlagentechnik betreffend beurteilen wir den energetischen Zustand sowie ggf. eine bereits bestehende Technik zur Verwendung und/oder Erzeugung erneuerbarer Energien der Heizungs- / Kühlungs-anlagen. Auch die Warmwasser-versorgung, die vielfach über die Heizanlage aber auch heizungsunab-hängig zentral oder dezentral erfolgt, fließt in die Bilanzierung ein.

Im Ist-Zustand des Gebäudes wird zumindest der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz lüftungstechnisch bewertet.

Nicht zuletzt findet auch im Ist-Zu-stand die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes statt.

Das Ergebnis ist dann eine detaillierte Bestandsaufnahme zur Bewertung der Energeieffizienz Ihrer Immobilie.

Die Bewertung erfolgt dann in einem entsprechenden Bericht oder ISFP, deren Aussagen wir im Rahmen der Energieeffizienzberatung mit Ihnen erörtern.

Insgesamt stellt diese Form der Energieberatung den qualitativ größten Umfang dar und sollte stets auch den Einstieg in eine Sanierung zum Ziel haben.

Wärmebrückenanalyse
 

Eine besondere bauphysikalische Bedeutung haben Wärmebrücken als energetische Schwachstellen im Bereich der  thermischen Gebäude-hülle. Diese, auch oft fälschlicherweise als Kältebrücken ( weil die Wärmeenergie sich immer in Bauteilen zum kälteren Bereich bewegt, also vom höheren Energieniveau zum geringeren Energieniveau) bezeichneten Bereiche der energe-tischen Gebäudehülle gilt es zu lokalisieren und im Zuge einer energetischen Sanierung weitestgehend durch geeignete Dämmmaßnahmen oder andere konstruktive Ausführungen zu minimieren. Im Neubau möglichst erst gar nicht z.B. durch Konstruktions-mängel entstehen zu lassen.

Leider lassen sich Wärmebrücken nie ganz verhindern. Man unterscheidet:

- geometrische WB (z.B. Erker und         Balkone)

- konstruktive WB (z.B. Stahlbeton-         träger oder Stützen die Bauteile           trennen oder unterbrechen) 

- materialbedingte WB ( Entstehen         wenn Materialien mit unterschied-         lichen Wärmeleitfähigkeiten                   aneinander grenzen z.B. Beton an       Mauerwerk)

Im Rahmen der Wärmebrücken-betrachtung arbeiten wir nach dem Gleichwertigkeitsnachweis gemäß DIN 4108 Beiblatt 2. Dieser Nachweis fließt bei uns bei Erfordernis im Rahmen der Erstellung eines Energiebedarfsaus-weises bzw. einer Sanierungsplanung ein.

Sollte ein detailliertes Berechnungs-verfahren im weiteren Planungsverlauf erforderlich werden (z.B. wenn sich   nur so eine weitere Effizienzhausstufe errechnen lässt), ist ein Fachplaner hinzuzuziehen, der im Rahmen der Baubegleitung derzeit mit 50% der Kosten gefördert wird. 

Sommerlicher Wärmeschutz

Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz in Wohn- und Nichtwohngebäuden verfolgt zunächst zwei Ziele. Neben einer Verringerung des Energieaufwands zur Kühlung von Räumen und Vermeidung aufwendiger, energieintensiver sowie technischer Maßnahmen ist ebenso der Erhalt zumutbarer Temperaturen im Innenraum ein Ziel. Damit sollen Leistungsfähigkeit und  Behaglichkeit der Nutzer erhalten bleiben. die Norm DIN 4108-2 gibt Innentemperaturen vor, die bezogen auf die Sommerklimaregion einzuhalten sind und je nach Ort zwischen 25 °C und 27 °C liegen.

Der sommerliche Wärmeschutz ist für den Neubau bereits nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) §14 verpflichtend und erfolgt unter Anwendung der bereits erwähnten DIN 4108-2.

Hinsichtlich einer Sanierung im Bestand gilt nach GEG § 51( An-forderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau) die Verpflichtung zur Anwendung der DIN 4108-2 für Anbauten > 50 m². 

Sowohl im Rahmen der Sanierung, als auch im Zuge eines Neubaus sind die entsprechenden Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz förderfähig. Die gilt auch für viele Sonnenschutzmaßnahmen, wie z.B. einer Markisenanlage.

Wir beraten Sie im Rahmen unserer umfassenden Energieberatung gerne auch zu diesem Thema.

Darüber hinaus bieten wir auch weitere Energieeffizienzleistungen zu den Themen: 

Lüftungskonzepte
 

Lüftungskonzepte sind im Bereich der Energieberatung und Baubegleitung sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden unausweichlich. Insbesondere nach einer Sanierung ist eine dichte Gebäudehülle von großer Bedeutung, um die gewünschte Energieeffizienz zu gewährleisten. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr von Schimmelpilz-bildung aufgrund unzureichender oder fehlender Belüftung.

Um diesem Problemen vorzubeugen, ist es wichtig, ein optimales Lüftungskonzept zu erarbeiten. Dies beinhaltet die Auswahl geeigneter Lüftungs- Systeme und -Maßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Gebäudes und der Nutzer abge-stimmt sind. Durch eine bedarfsge-rechte Belüftung wird nicht nur die Luftqualität verbessert und damit der Behaglichkeit Rechnung getragen, sondern auch der Energieverbrauch z.B. durch die Ausnutzung von Wärmerückgewinnung entsprechend reduziert.

Die Feststellung der Notwendigkeit einer Lüftungstechnischen Maßnahme wird bereits im Rahmen einer energe-tischen Variantenplanung zum Beispiel bei der Erstellung eines ISFP`s geprüft. Dies ersetzt jedoch noch kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Erst in diesem Konzept werden die erforderlichen Berechnungen unter Beachtung der bauphysikalischen, technischen und hygienischen Faktoren ermittelt und führen zu einem entsprechenden Konzeptvorschlag. 

Sprechen Sie uns gerne an, wir machen Ihnen ein Angebot

Heizungsoptimierung (Wärmepumpe ?)

Für die Auslegung der Komponenten von Heizungsanlagen wird die maximal erforderliche Wärmeleistung benötigt. Unter Berücksichtigung verschiedener bauphysikalischer Einflüsse, ermitteln wir auf Grundlage der DIN / TS 12831-1: 2020-04 die Heizlasten von Räumen, Wohnein-heiten und Gebäuden.

Im Rahmen einer von uns zusätzlich   angebotenen Heizungsoptimierung können wir Sie individuell und umfassend auf Grundlage der von uns ermittelten Norm-Heizlast beraten.

Erst wenn wir wissen, wie groß die benötigte Leistung einer Heizungsanlage ist, können wir eine konkrete Aussage zu deren Auswahl treffen. 

Im Wohngebäudeumfeld hat sich im Neubau der Einsatz von Wärmepum-pen bereits als Standard etabliert. Auch im Bereich der Sanierung nimmt deren Einsatz immer weiter zu. Es sind jedoch im Bestand auch im Zuge einer umfangreicheren Sanier-ung deutlich mehr Überlegungen anzustellen, bevor man sich für eine Wärmepumpe (und mit welcher Tech-nik) entscheidet.

Der Einsatz von regenerativen Energien ist aufgrund der Forderung nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) §71 neu geregelt worden. Ziel ist, dass möglichst jede neue Heizung mit mind. 65% regenerativen Energien (z.B. Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellentechnik auf grüner Wasserstoffbasis sowie Hybridheizun-gen) zu betreiben. So gilt es auch im Sanierungsbereich entsprechend zu verfahren. Es sind zwar noch viele Ausnahmen nach dem GEG möglich aber dennoch sollten Sie diese Entwicklung hinsichtlich einer Heizungssanierung bedenken.

Selbstverständlich beraten wir auch diesbezüglich als unabhängige Energieeffizienzfachleute umfassend im Sinne einer für Sie wirtschaftlichen Lösung.

PV-Anlagenplanung
 

Die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach oder Grundstück ist in aller Munde. Im Bereich der Energieberatung und Baubegleitung ist daher eine kompetente Beratung erforderlich, um herauszufinden, ob sich eine PV-Anlage für Sie sowohl aus Energieeffizienz- als auch aus wirtschaftlichkeitsgründen lohnt und was alles im PV-Bereich anlagentechnisch sinnvoll sowie möglich ist. Es gibt entsprechende BEG Fördermittel, die bei der Planung von PV-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland über die Baubegleitung zur Verfügung stehen. 

Lassen Sie sich bereits zu Beginn einer Sanierung fachkompetent und unabhängig von uns beraten. wir erarbeiten für Sie und auf Ihre Immobilie zugeschnitten, einen detaillierten Bericht und können auf Wunsch gerne auch verschiedene Varianten zu Vergleichszwecken darstellen.

Baubegleitung

Nachdem Sie von uns eine umfassende Energieberatung erhalten haben und zu der Entscheidung gelangt sind, dass in einem weiteren Schritt nun auch das Ergebnis der Beratung in Form eines individuellen Sanierungskonzeptes umgesetzt werden soll, lassen wir Sie mit der Umsetzung selbstverständlich nicht allein.

Gerne bieten wir Ihnen dazu eine ebenfalls durch die BEG Förderung angebotene Baubegleitung an.

Thermographie

Im Zuge einer BEG förderfähigen Energieberatung sind wir als Energieeffizienzexperten u.a. ohnehin dazu verpflichtet, den energetischen Istzustand der Gebäudehülle festzu-stellen und zu dokumentieren. Im Rahmen dieser Dokumentation prüfen wir Ihre Immobilie auch auf vorhan-dene Wärmebrücken und führen über die Konstruktion der Gebäudebauteile ein exaktes rechnerisches Ergebnis durch, welches bereits völlig ausreichend ist, um die thermische Gebäudehülle fachgerecht zu bewerten. Eine visuelle Bestandsanalyse stellt lediglich eine bildlich-farbliche Aufnahme dar, die wir für Sie aber gerne anfertigen, wenn Sie dies zusätzlich wünschen.

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