Energieberatung für Nichtwohngebäude

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Energieausweis
 

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen sind Sie gesetzlich verpflichtet einen aktuellen Energieausweis vorzulegen. 

Wir erstellen dazu:

Energieverbrauchsausweise 

Der Verbrauchsausweis reicht jedoch nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Weiter aber auch, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutz-verordnung von 1977 nachgerüstet wurde.

Diese Ausweise ermitteln erstrangig den tatsächlichen Energieverbrauch. Dazu werden die Verbräuche der vergangenen 3 Jahre ausgewertet. Die Gebäudehülle u. Anlagentechnik wird nicht berücksichtigt, was die energetische Aussagekraft minimiert.

Energiebedarfsausweise

(U.a. weil die o.a. Anforderungen nicht erfüllt sind).

Für letztere gilt, dass diese nicht nur Aufschluss über die jeweilige sowie detaillierte Gebäudehülle und die anlagentechnische Ausstattung geben, sondern auch über einen anwender-unabhägigen Energiebedarf infor-mieren.

Daher ist diese Variante aufgrund der aufwendigeren Erstellung (Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes) zwar die kostenintensivere Lösung, jedoch auch eine Ist-Zustandsaufnahme zur Findung und Verdeutlichung einer evtl. angebrachten energieeffizienten Sanierungsmaßnahme. 

 energetische Beratung für KMU/ Gewerbe/ Vereine
 

Die energetische Bilanzierung eines Nichtwohngebäudes erfolgt bei uns gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der DIN 18599.

Selbstverständlich fällt in den Bereich der energetischen Bilanzierung neben weiteren Aspekten wie der Wärmebrückenbetrachtung und dem sommerlichen Wärmeschutz auch die thermische Gebäudehülle, Lüftungs-technik, Heizungs- und Kühlanlagen-technik.

Für den Bereich der Nichtwohn-gebäude spielt zudem auch die Betrachtung der Beleuchtungstechnik, sowie eine Beurteilung unterschied-licher energetischer bzw. nutzungs-orientierter Zonen eine wichtige Rolle.

Im Zuge der Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes ermitteln wir anhand Ihrer Planunterlagen zunächst den Verlauf der thermischen Gebäudehülle. Sollten Sie keine aktuellen Bestandspläne mehr besitzen, nehmen wir neben der Gebäudehülle auch gerne die Raumgeometrie mit auf und entwickeln daraus CAD Planunterlagen, die wir einerseits zur energetischen Betracht-ung und zum Nachweis der korrekten bzw. BEG förderkonformen Berechnung erstellen, im Bedarfsfall aber auch gerne zur Aktualisierung Ihrer Gebäudeunterlagen zur Verfügung stellen.

Die Anlagentechnik betreffend beurteilen wir den energetischen Zustand sowie ggf. eine bereits bestehende Technik zur Verwendung und/oder Erzeugung erneuerbarer Energien der Heizungs- / Kühlungs-anlagen. Auch die Warmwasser-versorgung, die vielfach über die Heizanlage aber auch heizungsunab-hängig zentral oder dezentral erfolgt, fließt in die Bilanzierung ein.

Im Ist-Zustand des Gebäudes wird zumindest der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz lüftungstechnisch bewertet.

Nicht zuletzt findet auch im Ist-Zu-stand die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes statt.

Das Ergebnis ist dann eine detaillierte Bestandsaufnahme zur Bewertung der Energeieffizienz Ihrer Immobilie.

Die Bewertung erfolgt dann in einem entsprechenden Bericht oder ISFP, deren Aussagen wir im Rahmen der Energieeffizienzberatung mit Ihnen erörtern.

Insgesamt stellt diese Form der Energieberatung den qualitativ größten Umfang dar und sollte stets auch den Einstieg in eine Sanierung zum Ziel haben.

Baubegleitung
 

Nachdem Sie von uns eine umfassende Energieberatung erhalten haben und zu der Entscheidung gelangt sind, dass in einem weiteren Schritt nun auch das Ergebnis der Beratung in Form eines individuellen Sanierungskonzeptes umgesetzt werden soll, lassen wir Sie mit der Umsetzung selbstverständlich nicht allein.

Gerne bieten wir Ihnen dazu eine ebenfalls durch die BEG Förderung angebotene Baubegleitung an.

 

Weitere Einzelheiten zu den Inhalten der förderfähigen Baubegleitung finden Sie z.B. auf den Seiten des BAFA

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html

 

und der KfW:

 

https://www.kfw.de/kfw.de.html

 

 

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.